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Kameradschaft
Montag, 4. April 2016

Sehr interessanter Artikel... Hier ein kleiner Auszug...

Im Übrigen ist zu beachten, dass Feuerwehrangehörige nicht nur im Einsatz als Personen der Zeitgeschichte anzusehen sind. Immer wenn Kameraden in Einsatzbekleidung, Uniform oder auch nur Dienstpullover/-T-Shirt auftreten, sind sie öffentliche Personen von allgemeinem Interesse. Damit ist es erlaubt, sie in praktisch jeder Situation zu fotografieren oder zu filmen und diese Bilder dann auch zu veröffentlichen.
So könnte beispielsweise die Veröffentlichung eines Bildes oder Filmes nicht verhindert werden, auf dem ein angetrunkener Feuerwehrmann zu erkennen ist, der gegen einen Laternenmast pinkelt. Gleiches würde für ein peinliches Auftreten beim Vatertags- Ausflug im Feuerwehr-T-Shirt gelten. Feuerwehrangehörige im privaten Umfeld, zu erkennen etwa an ziviler Kleidung, genießen das uneingeschränkte Recht am eigenen Bild.