Rettungsgasse
Die Rettungsgasse richtig bilden – auf der Autobahn und im Stadtverkehr.
Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Signalhorn ist sofort freie Bahn zu schaffen – das besagt § 38 StVO. Die Rettungsgasse nach § 11 Abs. 2 StVO ist dafür unverzichtbar.
Rettungsgasse richtig bilden
Zwei Fahrstreifen
Die Rettungsgasse bildet sich in der Mitte. Autos links fahren an den linken Fahrbahnrand, Autos rechts an den rechten.
Drei Fahrstreifen
Die Rettungsgasse entsteht zwischen der ganz linken und der mittleren Fahrspur.
Vier Fahrstreifen
Wie bei drei Spuren: Die Rettungsgasse liegt zwischen der linken und der mittleren Spur.
Standstreifen ist keine Rettungsgasse
Der Standstreifen darf von Rettungskräften nicht als Zufahrt genutzt werden. Er ist nicht immer durchgehend ausgebaut oder durch liegen gebliebene Fahrzeuge blockiert.
Wann muss die Gasse gebildet werden?
Ab Schrittgeschwindigkeit
Seit 1.1.2017 muss die Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit gebildet werden – das entspricht etwa 7–10 km/h, der Geschwindigkeit einer gehenden Person.
Vorausschauend fahren
Im Stau nicht zu dicht auffahren, damit Platz zum Rangieren bleibt. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät: Rettungsgasse bilden – auch an Ampeln.
Gasse offen halten
Auch nach dem ersten Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse nicht schließen. Weitere Fahrzeuge können folgen.